Was bietet die KfW?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Immobilienkäufer und Bauherren durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Besonders im Fokus stehen dabei energieeffizientes Bauen und Sanieren, aber auch der erstmalige Erwerb von Wohneigentum für Familien wird gefördert. Die Konditionen der KfW liegen oft deutlich unter den marktwirtschaftlichen Bauzinsen, was sie zu einem unverzichtbaren Baustein vieler Finanzierungskonzepte macht.
Beliebte KfW-Programme:
- Wohneigentum für Familien (WEF – 300): Zinsvergünstigte Kredite für Familien, die klimafreundliche Neubauten erwerben.
- Klimafreundlicher Neubau (KFN – 297/298): Förderung für den Bau und Erstkauf von Immobilien, die besonders hohen energetischen Standards entsprechen.
- Wohneigentumsprogramm (124): Ein solider Basis-Kreditbaustein von bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum.
Wie wird die Förderung beantragt?
Der wichtigste Grundsatz lautet: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über eine durchleitende Bank gestellt werden – eine direkte Beantragung bei der KfW ist für Privatkunden nicht möglich. Das bedeutet: Weder der Notarvertrag noch Liefer- und Leistungsverträge für Bauarbeiten dürfen unterschrieben sein, bevor der KfW-Kredit zugesagt wurde. Ausnahmen gibt es nur bei Abschluss von Vorverträgen unter dem Vorbehalt der Förderzusage.
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Der Förderdschungel ändert sich ständig: Budgets sind oft schnell ausgeschöpft, Richtlinien werden angepasst. Den Überblick müssen Sie sich nicht selbst verschaffen – bei jedem Finanzierungskonzept wird automatisch geprüft, welche staatlichen oder regionalen Fördermittel Sie nutzen können, und nahtlos ins Gesamtdarlehen eingebunden.
Häufige Fragen zur KfW-Förderung
Wer bekommt Wohneigentum für Familien (300)?
Voraussetzung sind mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro, das sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro erhöht. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden Jahre vor der Antragstellung. Gefördert wird ausschließlich klimafreundlicher Neubau; die Kreditsumme reicht je nach Kinderzahl und Effizienzstandard bis 270.000 Euro.
Worin unterscheidet sich das Wohneigentumsprogramm (124)?
Das Programm 124 stellt keine energetischen Anforderungen. Es zählt nur, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen, und es gilt auch für Bestandsimmobilien. Der Kreditrahmen liegt bei bis zu 100.000 Euro. Damit ist es der unkomplizierteste KfW-Baustein und lässt sich frei mit anderen Programmen kombinieren.
Lohnt sich die Förderung immer?
Nicht automatisch. Die Neubauprogramme 297 und 298 setzen mindestens ein Effizienzhaus 40 und die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten voraus, für den höheren Kreditrahmen kommt das QNG-Siegel dazu. Diese Anforderungen verursachen Mehrkosten, die dem Zinsvorteil gegenüberstehen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie ohne Sanierung bleibt häufig nur das Programm 124 als sinnvoller Baustein. Diese Rechnung gehört aufgemacht, bevor man die Bauweise danach ausrichtet.
Was gilt als Vorhabenbeginn?
Der Abschluss des Notarvertrags oder eines Liefer- und Leistungsvertrags. Ist einer davon unterschrieben, bevor der Antrag über die durchleitende Bank gestellt wurde, ist die Förderung verloren, und zwar ohne Ausnahme. Unschädlich sind nur Vorverträge unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Deshalb gehört der Förder-Check an den Anfang der Finanzierungsplanung und nicht ans Ende.
